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Deepfakes, Sauna-Spanner, GPS-Tracker: Hubigs Gesetz gegen digitale Gewalt

Comic mit Smartphone, auf dem ein gesichtsloses Profil mit dem Stempel FAKE zu sehen ist, daneben ein Paragrafenzeichen und ein Stern mit bis zu 2 Jahre Haft

Gesetz gegen digitale Gewalt im Bundeskabinett

Ein Foto in der Sauna. Ein gefälschtes Nacktvideo, gebaut von einer KI. Ein GPS-Tracker unter dem Auto der Ex. Vieles davon ist in Deutschland bisher nicht strafbar. Oder nur über Umwege. Das soll sich ändern. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) bringt ihr Gesetz gegen digitale Gewalt an diesem Mittwoch ins Kabinett. Danach geht der Entwurf in den Bundestag.

Der offizielle Name ist lang: Gesetz zur Stärkung des zivilrechtlichen und strafrechtlichen Schutzes vor digitaler Gewalt. Der Kern ist kurz. Wer einen Menschen mit echten oder gefälschten Bildern gegen seinen Willen sexuell bloßstellt, soll dafür bestraft werden können. Und wer betroffen ist, soll sich leichter wehren können.

Warum es das Gesetz braucht

Ein Fall aus Leipzig zeigt die Lücke. Zwei Frauen wurden in der Sauna von einem Mann gegen ihren Willen gefilmt. Sie zeigten ihn an. Ohne Erfolg. Das Verhalten war nicht strafbar. Der Mann bekam sein Handy von der Polizei zurück, die Aufnahmen gleich mit. So berichtet es die Deutsche Presse-Agentur.

Das ZDF erzählt den Fall der Aktivistin Theresia Crone. Sie ist 24 Jahre alt und war unter anderem für Fridays for Future in der Öffentlichkeit. Vor einigen Jahren entdeckte sie Accounts, die unter ihrem Namen gefälschte pornografische Inhalte verbreiteten. Am Ende wurde der Täter verurteilt. Doch der Weg dahin war mühsam. Die Bilder blieben lange im Netz. Und das, obwohl der Täter früh bekannt war.

Auch die jüngsten Wochen liefern Beispiele. Tagesspiegel Background verweist auf Upskirting-Videos und KI-Deepfakes vom Münchner Oktoberfest, die gezielt im Internet verbreitet wurden.

Was künftig strafbar sein soll

Der Entwurf schafft mehrere neue Straftatbestände. Der wichtigste betrifft sexualisierte Deepfakes. Gemeint sind künstlich erzeugte oder manipulierte Bilder und Videos, die so wirken, als zeigten sie eine reale Person nackt oder bei sexuellen Handlungen. Wer so etwas herstellt oder verbreitet, dem drohen bis zu zwei Jahre Haft oder eine Geldstrafe. Das gilt auch, wenn jemand das Deepfake nur für sich selbst herstellt. Ein Hinweis wie „KI-generiert“ schützt grundsätzlich nicht vor Strafe.

Deepfakes werden damit nicht generell verboten. Es geht konkret um sexualisierte Fälschungen realer Menschen.

Der zweite Block heißt digitaler Voyeurismus. Wer ohne Erlaubnis unbekleidete Genitalien, das nackte Gesäß oder die weibliche Brust filmt oder fotografiert, soll sich strafbar machen. Auch in der Sauna. Auch am FKK-Strand. Wer nackt am Strand liegt, gibt damit keine Erlaubnis zum Foto. Erfasst werden sollen auch Aufnahmen bekleideter Menschen, wenn sie intime Körperstellen sexualisiert zeigen. Ausdrücklich erfasst sein soll etwa ein Mann, der penetrant den Po einer Joggerin in Stretchhose filmt.

Neu im Regierungsentwurf ist ein Punkt, der im April noch fehlte. Schon der Besitz von Videos realer Vergewaltigungen soll strafbar werden. Auch das bloße Abrufen und Streamen ohne Speichern. Sind Erwachsene betroffen, ist der Besitz solcher Aufnahmen bisher nicht strafbar. Vorgesehen sind bis zu zwei Jahre Haft. Für Herstellung und Weitergabe solcher Videos sollen bis zu drei Jahre drohen.

Fake-Profile und GPS-Tracker

Ein weiterer Tatbestand trifft den Identitätsmissbrauch. Gemeint ist, wer im Namen einer anderen Person ein Fake-Profil anlegt und darüber Inhalte verbreitet, die ihr Ansehen erheblich schädigen können. Das können manipulierte Bilder sein. Es können auch Texte sein, etwa erfundene Aussagen, die den bisherigen Positionen der Person krass widersprechen. Hier sind bis zu zwei Jahre Haft möglich.

Dann das Cyberstalking. Im Entwurf steht wörtlich: „Wer den Aufenthaltsort oder die Tätigkeit einer anderen Person wiederholt oder ständig mittels Informations- oder Kommunikationstechnik unbefugt in einer Weise überwacht, die geeignet ist, die überwachte Person erheblich zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Welches Gerät der Täter nutzt, spielt keine Rolle. Der versteckte GPS-Sender fällt darunter. Spyware auf dem Handy auch. Selbst vernetzte Haushaltsgeräte können ein Werkzeug sein.

Was Betroffene in der Hand haben

Strafrecht allein hilft wenig, wenn niemand weiß, wer hinter einem Account steckt. Deshalb plant die Regierung ein neues Auskunftsverfahren. Ein Gericht soll Messengerdienste, Plattformen und Internetanbieter verpflichten können, die Identität des Täters offenzulegen. Dabei geht es um IP-Adressen, Portnummern, Zeitangaben und Rufnummern. Bei hinreichenden Anhaltspunkten soll das Gericht die Daten sofort sichern lassen, bevor sie gelöscht werden.

Bei schweren Persönlichkeitsverletzungen und Wiederholungsgefahr sollen Betroffene eine zeitweise Sperre des Täter-Accounts beantragen können. Tagesspiegel Background berichtet außerdem von einem neuen zivilrechtlichen Anspruch, einzelne Inhalte von Plattformen entfernen zu lassen.

Hubig sagte BILD: „Zu lange wurde digitale Gewalt als Nebensache abgetan. Damit ist Schluss.“ Und: „Wer digitale Gewalt erfährt, muss sich selbst wirksam wehren können.“ Schon bei der Vorstellung des ersten Entwurfs im April hatte sie gesagt, das Recht hinke in vielen Bereichen der Realität hinterher. Deepfakes und Cyberstalking seien längst Alltag. Betroffen seien vor allem Frauen.

Die Kritik

Nicht alle sind zufrieden. Die Bundesrechtsanwaltskammer warnte schon vor Monaten vor einer zusätzlichen Belastung der Justiz und der Meinungsfreiheit. Die Schwelle für Account-Sperren sei zu niedrig, so ihre Kritik. Wer heute schon monatelang auf einen Gerichtstermin wartet, ahnt, was neue Verfahren für überlastete Gerichte bedeuten.

Anderen geht der Entwurf nicht weit genug. Die Frauen Union der CDU in Nordrhein-Westfalen kritisierte, das Ministerium konzentriere sich nur auf sexualisierte Bilder. Nötig sei ein umfassender Schutz der digitalen Identität.

Theresia Crone nennt das Gesetz einen „guten ersten Schritt in die richtige Richtung“. Ein gesellschaftliches Problem lasse sich aber nicht mit einem Paragrafen lösen, sagt sie. Das sei ein Prozess über Jahre.

Wie es weitergeht

Nach dem Kabinett ist der Bundestag dran. Dort kann sich am Entwurf noch einiges ändern. Gegenüber der Fassung aus dem April hat das Ministerium bereits nachgeschärft. Ob die Koalition das Gesetz zügig beschließt, ist offen. Union und SPD haben gerade genug anderen Streit auf dem Tisch.

Eines lässt sich schon jetzt sagen. Die Technik ist dem Recht mehrere Jahre voraus. Ein Deepfake entsteht heute in Minuten. Ein Gesetz dagegen braucht Jahre. Für die Frauen aus der Leipziger Sauna kommt es ohnehin zu spät.

Quellen

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