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Abgaben-Hammer 2027: Gutverdiener zahlen knapp 102 Euro mehr im Monat

Comic mit einem Lohnzettel 2027, auf dem Krankenkasse, Pflege und Rente mehr und Netto weniger zeigen, daneben ein roter Pfeil mit plus 562,50 Euro und ein Stern mit 102 Euro mehr im Monat

Kabinett beschließt die Sozialversicherungsrechengrößen 2027

Es ist der unscheinbarste Beschluss des Jahres. Er kommt jeden Herbst. Er heißt Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung. Kaum jemand liest ihn. Und doch greift er vielen Beschäftigten ab Januar direkt ins Portemonnaie. Am Mittwoch, 7. Oktober 2026, hat das Bundeskabinett die Werte für 2027 festgelegt. Diesmal fällt der Sprung größer aus als gewohnt.

Die wichtigste Zahl steht in der Krankenversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt dort von 5.812,50 Euro auf 6.375 Euro im Monat. Das sind 562,50 Euro mehr Einkommen, auf das künftig Beiträge fällig werden. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung klettert die Grenze von 8.450 Euro auf 8.850 Euro. Das ist ein Plus von 400 Euro.

Was eine Beitragsbemessungsgrenze ist

Die Grenze klingt nach Amtsdeutsch. Das Prinzip ist einfach. Sozialbeiträge werden nur bis zu einem bestimmten Bruttogehalt berechnet. Alles darüber bleibt beitragsfrei. Wer 10.000 Euro im Monat verdient, zahlt in der Krankenversicherung also nur auf 6.375 Euro. Der Rest geht in diesem Topf leer aus.

Jedes Jahr wird diese Grenze angepasst. Grundlage ist die Lohnentwicklung des Vorjahres. Für 2027 zählt das Jahr 2025. Die Löhne stiegen damals um 4,38 Prozent. So steht es in der Mitteilung des Bundesarbeitsministeriums. Steigen die Löhne, steigen auch die Grenzen. Das ist gesetzlich so vorgesehen und läuft fast automatisch.

In der Krankenversicherung reicht der Regierung das diesmal aber nicht. Die Grenze und die Versicherungspflichtgrenze werden über die Lohnentwicklung hinaus angehoben. Das Ministerium schreibt das offen hin. Laut Reuters und Welt geht es darum, Finanzierungslücken zu füllen. Die zusätzliche Anhebung in der Krankenversicherung liegt bei 300 Euro im Monat.

Was das für Gutverdiener kostet

Betroffen ist nur, wer schon heute über den alten Grenzen verdient. Für die große Mehrheit ändert sich nichts. Das betont das Ministerium ausdrücklich. Für die anderen wird es teurer.

Welt und Reuters haben nachgerechnet. Ein gesetzlich versicherter Arbeitnehmer mit einem Kind, der auch 2027 über allen Grenzen liegt, zahlt bei gleichen Beitragssätzen knapp 102 Euro mehr im Monat. Aufs Jahr sind das gut 1.220 Euro. Unterstellt ist dabei ein Zusatzbeitrag der Krankenkassen von 2,9 Prozent. Steigt der Zusatzbeitrag weiter, wird es mehr.

Der Arbeitgeber zahlt noch einmal etwa denselben Betrag obendrauf. Zusammen kostet ein solcher Arbeitsplatz damit rund 203 Euro mehr im Monat. Das ist kein Kleingeld. Vor allem nicht für Mittelständler mit vielen Fachkräften in der oberen Gehaltsklasse.

Noch härter trifft es Kinderlose. Der Zuschlag zur Pflegeversicherung, den nur sie tragen, soll zum Jahreswechsel von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen. Das steht im Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes, den das Kabinett Ende September beschlossen hat. Wer kinderlos ist und über allen Grenzen verdient, landet laut Welt bei rund 124 Euro mehr im Monat.

Die Tabelle für 2027

Das Bundesarbeitsministerium hat die neuen Werte veröffentlicht. Hier die wichtigsten im Überblick.

Die Bezugsgröße steigt auf 4.130 Euro im Monat oder 49.560 Euro im Jahr. Sie ist die Basis für viele andere Werte, etwa bei Selbstständigen.

Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung liegt bei 6.375 Euro im Monat. Im Jahr sind das 76.500 Euro.

Die allgemeine Versicherungspflichtgrenze steigt auf 7.012,50 Euro im Monat, also 84.150 Euro im Jahr. Erst wer darüber verdient, darf in die private Krankenversicherung wechseln.

In der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung gelten 8.850 Euro im Monat. Das ergibt 106.200 Euro im Jahr. In der knappschaftlichen Rentenversicherung sind es 10.900 Euro im Monat.

Das vorläufige Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung für 2027 setzt das Ministerium auf 53.452 Euro fest.

Der Weg in die private Kasse wird enger

Ein Detail geht in der Debatte oft unter. Die Versicherungspflichtgrenze steigt mit. Sie entscheidet, wer die gesetzliche Krankenversicherung verlassen darf. Wer knapp über der alten Grenze lag, kann 2027 wieder darunter rutschen. Dann bleibt er Pflichtmitglied. Für die gesetzlichen Kassen ist das ein Vorteil. Gutverdiener zahlen hohe Beiträge ein.

Für die privaten Versicherer ist es eine schlechte Nachricht. Ihr Nachwuchs wird knapper. Für den einzelnen Angestellten bedeutet es schlicht weniger Wahlfreiheit. Er bleibt in einem System, dessen Beiträge gerade steigen.

Warum der Staat das macht

Die Logik dahinter ist nicht neu. Das Ministerium schreibt, ohne Anpassung würde die Beitragsbasis nach und nach erodieren. Ein immer kleinerer Teil der Lohnsumme wäre dann beitragspflichtig. Gleichzeitig steigen die Renten jedes Jahr mit den Löhnen. Wer mehr auszahlt, braucht mehr Einnahmen.

Das stimmt. Es erklärt aber nur den normalen Teil der Anhebung. Die zusätzlichen 300 Euro in Kranken- und Pflegeversicherung sind etwas anderes. Sie sind eine Beitragserhöhung durch die Hintertür. Die Sätze bleiben gleich, die Bemessungsgrundlage wächst. Auf dem Lohnzettel ist das Ergebnis dasselbe.

Politisch ist dieser Weg bequem. Eine Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes trifft alle und sorgt für Schlagzeilen. Eine höhere Grenze trifft nur die oberen Einkommen. Die gelten als belastbar und haben wenig Lobby.

Wie es weitergeht

Ganz durch ist die Sache noch nicht. Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen. Erst dann gilt sie. Die Werte für die Pflegeversicherung hängen am Pflegeneuordnungsgesetz. Das muss erst noch durch den Bundestag.

Für Beschäftigte über den Grenzen heißt das: Im Januar lohnt ein genauer Blick auf die Abrechnung. Das Netto wird kleiner, auch ohne neue Gehaltsrunde. Für Arbeitgeber steigen die Lohnnebenkosten genau dort, wo Fachkräfte ohnehin teuer sind.

Und für alle anderen? Für sie ändert sich 2027 durch diese Verordnung nichts. Sie zahlen schon heute auf jeden Euro ihres Gehalts.

Quellen

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