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Ein Monatsgehalt für ein Wort

Paragraf 188 sollte Politiker vor Hass schützen. Er schützt sie vor Facebook-Kommentaren.

In Deutschland darf man den Kanzler Lügenfritz nennen. Man darf es nur nicht unter einem Polizeipost tun. Dann kostet das Wort ein Monatsgehalt.

Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs heißt amtlich umständlich. Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung. Seit dem 1. Januar 2021 gilt die verschärfte Fassung. Beleidigung gegen einen Politiker: Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Haft. Üble Nachrede: drei Monate bis fünf Jahre. Verleumdung: sechs Monate bis fünf Jahre. Der normale Beleidigungsparagraf 185 bleibt bei höchstens zwei Jahren, oft bei einem. Politiker stehen also nicht unter demselben Schutz wie der Rest. Sie stehen darunter und darüber zugleich.

Der Clou sitzt in der Verfolgung. Einfache Beleidigung braucht in der Regel einen Strafantrag des Beleidigten. Bei 188 kann die Staatsanwaltschaft von Amts wegen loslegen, wenn sie ein besonderes öffentliches Interesse sieht. Bei einem Bundeskanzler sieht sie das gern. Friedrich Merz und das Kanzleramt haben in Heilbronn keinen Antrag gestellt. Ermittelt wurde trotzdem.

Im Oktober 2025 postete die Polizei Heilbronn auf Facebook ein Flugverbot. Der Kanzler kam zu Besuch. Unter dem Beitrag sammelten sich rund 400 Kommentare. Die Polizei sortierte 38 oder 39 davon als mögliche Politikerbeleidigung aus. Daraus wurde eine kleine Industrie regionaler Strafbefehle.

Das Amtsgericht Öhringen verhängte am 19. März 2026 dreißig Tagessätze. Der Kommentar lautete nach dem später bekannt gewordenen Strafbefehl nicht nur Lügenfritz. Er lautete: So einen Lügenfritz nenn ich auch nicht Kanzler sondern Verbrecher. Dreißig Tagessätze entsprechen einem Monat Netto. Der Beschuldigte legte keinen Einspruch ein. Die Strafe ist rechtskräftig.

Lackaffe ging billiger aus. Die Staatsanwaltschaft wollte auch hier dreißig Tagessätze. Nach Einspruch stellte das Amtsgericht Heilbronn gegen 100 Euro Auflage ein und nannte die Äußerung trotzdem strafbar. Pinocchio und Lügen-Kasper wurden eingestellt. Ftzn Frieder brachte wieder dreißig Tagessätze, diesmal in Brackenheim. Dieselbe Kommentarspalte, derselbe Kanzler, vier Wörter, vier Preise.

Alice Weidel darf Merz im Parteitagssaal Lügenkanzler nennen. Das ist parlamentarische Auseinandersetzung. Der unbekannte Facebook-Nutzer zahlt. Das Gesetz unterscheidet nicht nach Partei. Es unterscheidet nach Reichweite, Ton und danach, wer die Akte auf den Tisch legt.

Die Zahlen erklären, warum der Paragraf plötzlich alle kennt. Vor sechs Jahren zählte man 432 Verfahren. 2025 waren es 4.792. Das berichtete das ZDF im Juni 2026. In Bayern verurteilten Gerichte 2022 nach diesem Paragrafen 19 Menschen, 2024 schon 87. Eingestellte Verfahren gegen Geldauflage fehlen in dieser Statistik. Die Dunkelziffer der eingeschüchterten Kommentare fehlt sowieso.

Man kann einwenden, Politiker bekämen täglich Drohungen. Das stimmt. Robert Habeck hat Mails bekommen, in denen stand: Wir werden dich hängen. Solche Sätze gehören vor den Staatsanwalt. Das Problem beginnt eine Etage tiefer, bei den Wörtern, die noch keine Tat ankündigen.

Von September 2021 bis August 2024 zählten die Ministerien 805 Strafanzeigen aus dem Haus Habeck und 513 aus dem Haus Baerbock. Marco Buschmann kam auf 26, Bettina Stark-Watzinger auf 24. Die Liste der Bundesregierung ist unvollständig, weil nicht jedes Ressort sauber dokumentiert. Trotzdem reicht sie für eine Beobachtung. Zwei Namen tragen den Großteil der amtlich gezählten Anzeigen.

Im November 2024 durchsuchte die Polizei die Wohnung eines 64-Jährigen im Landkreis Haßberge. Anlass in der öffentlichen Debatte war ein X-Bild: Habeck als Schwachkopf Professional, angelehnt an eine Haarwasser-Marke. Habeck stellte Strafantrag. Die Staatsanwaltschaft Bamberg nannte später auch den Verdacht der Volksverhetzung wegen eines anderen Posts. Wer den Fall erzählt und den zweiten Vorwurf weglässt, macht Propaganda. Wer den Durchsuchungsbeschluss liest und so tut, als gehe es nie um ein Wort, auch.

Annalena Baerbock war in der Jugend Leistungssportlerin auf dem Trampolin. Ein Rentner aus Niedersachsen schrieb über das Kontaktformular des Auswärtigen Amts, sie sei beim Trampolinspringen zu oft an die Zimmerdecke geknallt. Das Amtsgericht Celle stellte ihm im Dezember 2023 einen Strafbefehl über 800 Euro zu, plus Gebühren. Die Begründung: Herabsetzung der Ehre.

Nancy Faeser hielt im Januar 2023 ein Schild mit der Aufschrift We remember. Ein Portal montierte daraus Ich hasse die Meinungsfreiheit. Das Amtsgericht Bamberg verurteilte den Chefredakteur David Bendels im April 2025 zu sieben Monaten Haft auf Bewährung. Das Landgericht Bamberg sprach ihn am 14. Januar 2026 frei. Derselbe Post. Erst Verleumdung, dann Satire. Die Staatsanwaltschaft plädierte in der zweiten Instanz selbst auf Freispruch. The Economist nahm den Vorgang und schrieb, eines der freiesten Länder ruiniere seinen Ruf.

In München klebte der Patentanwalt Björn Otto 2022 ein Laufband ans Auto. Baerbock wurde Blödbock, Habeck Hadreck. Olaf Scholz und Christian Lindner verzichteten auf Strafantrag. Die drei Grünen taten es nicht. Der Strafbefehl startete bei 45.000 Euro. Das Amtsgericht München landete bei 6.000.

In Ingolstadt trug ein Demonstrant 2022 ein Plakat. Unter Scholz stand Volksschädling. Unter Faeser stand 10-Punkte-Plan zur Volksvernichtung. Das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigte am 6. März 2025 den Freispruch. Begründung unter anderem: kleine Demo, rund 100 Leute, Kontext der Versammlung. Härtere Wörter als Lügenfritz, keine Strafe. So sieht Willkür aus, wenn man sie in Urteile gießt.

Friedrich Merz als Kanzler lässt in Heilbronn von Amts wegen ermitteln und stellt selbst keinen Antrag. Als Fraktionschef hatte er nach Recherchen der Welt am Sonntag seit 2021 hunderte eigene Strafanträge gestellt. Wegen Wörtern wie Arschloch, drecks Suffkopf, kleiner Nazi. Zwei Hausdurchsuchungen folgten. Eine davon erklärte ein Gericht später für rechtswidrig. Bei einer schwerbehinderten Rentnerin im Rollstuhl beschlagnahmte die Polizei das Handy, obwohl sie gestand. Merz-Büro bestätigte die Verfolgung. Entschädigungen seien für soziale Zwecke im Hochsauerlandkreis gespendet worden. Das klingt nobel. Es ändert nichts am Besuch um sechs Uhr morgens.

Jens Spahn hat den Satz gesagt, der in dieser Debatte fehlt: Entstanden ist der Eindruck, die Mächtigen haben sich ein Sonderrecht geschaffen. Sachsen will den Paragrafen streichen. Eine Forsa-Umfrage für RTL und Stern ergab 2026: 58 Prozent wollen den besonderen Schutz behalten, 38 Prozent wollen ihn abschaffen. Die Mehrheit hat Angst vor Verrohung. Die Minderheit hat Angst vor der Akte.

Der Paragraf sollte ehrenamtliche Kommunalpolitiker schützen, die nach einer Sitzung am Gartenzaun beschimpft werden. In den bekanntesten Fällen stehen Bundesminister, ein Kanzler und ein Chefredakteur. Die Bürgermeister, für die das Gesetz öffentlich begründet wurde, kommen in den Schlagzeilen kaum vor.

Man kann Politiker grob finden. Man kann ihre Anzeigen für berechtigt halten, sobald jemand Gewalt androht. Beides schließt sich nicht aus. Absurd wird es, wenn dasselbe Recht ein Monatsgehalt für Lügenfritz verlangt, 100 Euro für Lackaffe kassiert, Pinocchio durchwinkt und Volksschädling auf einem Pappschild für straflos erklärt. Dann ist 188 kein Schutzschild. Dann ist er ein Würfelbecher.

Diese Serie nimmt die Fälle einzeln. Einen nach dem anderen. Immer mit Wortlaut, Gericht, Datum. Wer droht, gehört nicht in denselben Text wie wer ein Haarwasser-Meme baut. Wer das vermengt, hilft dem Paragrafen.

Quellen

  1. Gesetzestext § 188 StGB, Bundesamt für Justiz
  2. ZDF, 17.06.2026, Fallzahlen 432 auf 4.792 im Jahr 2025
  3. BR24, 06.06.2026, Heilbronn und Bayern-Statistik
  4. Tagesspiegel, 02.06.2026, Strafbefehl Lügenfritz
  5. SPIEGEL, 09.06.2026, Wortlaut Strafbefehl Öhringen
  6. SWR, 03.06.2026, Bestätigung AG Öhringen
  7. WELT, 02.06.2026, Ftzn Frieder
  8. Statista/SZ, 13.09.2024, Anzeigen Kabinett
  9. WELT, 29.07.2024, und tagesschau, 14.08.2024, Habeck-Anzeigen
  10. BR24/LTO/SPIEGEL, Nov. 2024, Schwachkopf Professional
  11. Berliner Zeitung, 18.12.2024, AG Celle, Trampolin
  12. SPIEGEL/SZ/FAZ, 14./15.01.2026, Freispruch Bendels
  13. BILD, 16.06.2024, AG München, Otto
  14. BayObLG, 06.03.2025, Az. 206 StRR 433/24
  15. taz/Tagesspiegel/NZZ, Dez. 2025, Merz-Anträge
  16. SZ/dpa, 06.06.2026, Weidel
  17. LTO, 03.06.2026, Sachsen zu § 188
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